Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger, der eine wichtige Rolle bei den Cum-Ex-Geschäften spielte, wurde bereits zweimal zu Haftstrafen verurteilt: zu 8 Jahren und zu 8 Jahren 3 Monaten.
Das rechtskräftige Urteil des BGH bedeutet, dass Bergers Revision erfolglos war. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,1 Millionen Euro angeordnet. Weitere Verfahren gegen Beteiligte des Cum-Ex-Skandals sind noch anhängig.
Beide Strafurteile gegen Hanno Berger sind nun rechtskräftig. Die Gesamtstrafe wird vom Landgericht Wiesbaden festgelegt und dürfte deutlich über 8 Jahre Haft liegen.