Ein rassistischer Vorfall auf einem Fest in Hessen sorgt für Aufsehen, als ausländerfeindliche Parolen zu dem Partylied ‚L’amour toujours‘ von Gigi D’Agostino gegrölt werden. Der Kerbeverein reagiert zunächst betroffen, greift aber später den Mann an, der die Entgleisung öffentlich machte.
Ausländerfeindliche Parolen bei Kerb in Friedrichsdorf-Burgholzhausen lösten Empörung aus. Der Kerbeverein, der für die Organisation des Festes verantwortlich war, reagierte auf den Vorfall zunächst erschüttert. Die Situation eskalierte jedoch, als der Mann, der die rassistischen Äußerungen ans Licht brachte, plötzlich selbst ins Visier geriet.
Die Veröffentlichung des Vorfalls durch Patrick R. führte zu einer Anwaltskanzlei, die mit einer Unterlassungserklärung und Geldforderungen an ihn herantrat. Trotz des öffentlichen Aufschreis endeten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen fehlender Beweise für Volksverhetzung.
Der Vorfall wirft bedeutende Fragen über den Umgang mit rassistischer Hetze in der Gesellschaft auf. Die Einstellung der Ermittlungen legt nahe, dass es rechtliche Grenzen gibt, die die strafrechtliche Verfolgung solcher Vorfälle behindern.