Ab 1. November 2024 können trans-, intergeschlechtliche oder nicht binäre Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag im Ausweis mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Dies ersetzt das bisher erforderliche Verfahren mit psychiatrischen Gutachten und Gerichtsbeschluss.
Das neue Selbstbestimmungsgesetz bringt eine Erleichterung bei der Geschlechtseintrag-Änderung mit vier Geschlechtsoptionen: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. Die hohe Nachfrage ist in verschiedenen Städten spürbar, wie beispielsweise 250 Anmeldungen in Frankfurt, 167 in Kassel und 71 in Gießen.
Früher waren psychologische Gutachten und ein langwieriger Prozess notwendig. Die positiven Rückmeldungen zur neuen einfacheren Vorgehensweise bestätigen die Akzeptanz und den Bedarf an diesem Prozess. Das Selbstbestimmungsgesetz wird allgemein positiv aufgenommen und führt zu einer hohen Nachfrage in verschiedenen Städten.