Die Definition von Sehbehinderung ist eng an die Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie den Internationalen Klassifikationen von Krankheiten (ICD) gebunden. Ein zentrales Element ist die Sehschärfe, die bei einem Visus von unter 0,3 (also 20/60) als sehbehindert gilt. Hierbei ist zu beachten, dass bei starken Sehfehlern, wie beispielsweise 7 Dioptrien, der Grad der Behinderung (GdB) entsprechend bewertet werden kann. Neben der Sehschärfe spielen auch andere Erkrankungen eine Rolle, die die Sehkraft beeinträchtigen, wie Hornhautverkrümmung oder Altersbedingte Makula-Degeneration. Diese können sich erheblich auf die Lebensqualität auswirken und Menschen dazu zwingen, Sehhilfen zu nutzen. Der Bundestag hat im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung wichtige Regelungen verabschiedet, um die Rechte von Menschen mit Sehbehinderung zu stärken. Epidemiologische Analysen zeigen, dass Erkrankungen wie Netzhautablösung häufig zu Blindheit führen können, was die Bedeutung einer frühzeitigen Diagnosestellung unterstreicht. Eine umfassende Broschüre thematisiert diese Aspekte und informiert über die verfügbaren Sehhilfen, die den Betroffenen eine bessere Lebensqualität ermöglichen. Die Feststellung, ab wann man mit 7 Dioptrien als sehbehindert gilt, ist somit nicht nur eine medizinische Abklärung, sondern auch eine rechtliche und soziale Frage, die es zu klären gilt.
Sehhilfen für starke Sehfehler ab 2017
Sehhilfen sind für Menschen mit starken Sehfehlern unerlässlich, insbesondere bei Werten ab 7 Dioptrien. Bei Myopie (Kurzsichtigkeit) oder Hyperopie (Weitsichtigkeit) in diesem Bereich können alltägliche Aufgaben ohne geeignete Sehhilfen, wie Brillen oder Kontaktlinsen, erheblich beeinträchtigt sein. Laut der sehhilfenverordnung, die im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung vom Bundestag verabschiedet wurde, haben betroffene Personen Anspruch auf spezialisierte Hilfsmittel. Auch für Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) gelten diese Vorschriften, sodass jährlich viele Patienten zu ihrem Augenarzt oder Optiker gehen, um passende Sehhilfen zu erhalten.
Die Auswahl an Sehhilfen ist vielfältig und reicht von herkömmlichen Brillen bis zu modernen Kontaktlinsen, die unterschiedliche Bedürfnisse abdecken. Eine detaillierte Untersuchung und Anpassung durch den Augenarzt ist notwendig, um die optimale Korrektur für individuelle Refraktionsfehler zu bestimmen. Die Kosten für Sehhilfen werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Anhand der Dioptrienwerte ermittelt der Fachmann die geeignete Sehhilfe, damit die Betroffenen ein möglichst normales Leben führen können. Die regelmäßige Überprüfung der Sehstärke und der Anpassung der Sehhilfen ist entscheidend, um bei Änderungen schnell handeln zu können.
Einschätzung von Visus und GdB
Für die Einschätzung einer Sehbehinderung wird der Visus herangezogen, der die Sehschärfe beschreibt. Mit einer Brillenstärke von 7 Dioptrien kann der Betroffene unter Umständen als hochgradig sehbeeinträchtigt eingestuft werden. Die GdB-Visus-Tabelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) hilft, den Grad der Behinderung (GdB) zu bestimmen. Gesunde Augen haben in der Regel einen Visus von 1,0. Unter bestimmten Bedingungen, wie bei einer Netzhautablösung oder altersbedingten Makula-Degeneration, kann die Sehstärke signifikant abnehmen, was zu einer erhöhten körperlichen Beeinträchtigung führt. Die Versorgungsmedizin-Verordnung legt fest, ab wann Menschen als sehbehindert gelten und welche Sozialleistungen ihnen zustehen, darunter auch die Befreiung des Rundfunkbeitrags. Ein GdB von 50 oder mehr kann notwendig sein, um das Merkzeichen ‚aG‘ (aussergewöhnlich gehbehindert) zu erhalten. Diese Einstufung hat erhebliche soziale Auswirkungen und beeinflusst die gesellschaftliche Teilhabe. Auch geistige und seelische Beeinträchtigungen sind oftmals mit einer Sehbehinderung verknüpft. Dass Blinde Menschen Unterstützung benötigen, ist unbestritten; ihre Integration in die Gesellschaft erfordert entsprechende Hilfsangebote und eine genaue Sehschärfenermittlung gemäß DIN-Norm, um die richtigen Hilfsmittel bereitzustellen.